WILLKOMMEN BEI BKFtraining24

LEISTUNGEN

Profitieren Sie von meinem besonderen Service:
 
  • Alle Seminare und Module werden auf die aktuelle Bedarfsstruktur in Ihrem Unternehmen abgestimmt. Eine intensive Beratung und Bedarfsermittlung im Vorfeld ist für uns selbstverständlich.
  • Die Seminare können in unseren eigenen Schulungsräumen durchgeführt werden, sowie mittels Inhouse Schulungen oder in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Unternehmen, so dass für sie lange Anfahrten und somit zusätzliche Kosten entfallen. Gleichzeitig kann individueller auf Terminwünsche eingegangen werden.
  • Als Lehrmaterial werden die Medien des Vogel Verlags verwendet und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
  • Für Gefahrgut-Fahrerschulungen werden Lehrbücher des Verkehrsverlags Fischer genutzt.
  • An der Adresse der Schulungsstätte Dornaper Straße 16 – 18 stehen den Teilnehmenden ausreichende Parkplatzmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung.
Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG

Beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft- und Personenverkehr

Um im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig werden zu können, muss der Kraftfahrer eine zusätzliche Ausbildung (beschleunigte Grundqualifikation) absolvieren.
Diese Regelung gilt für Busfahrer seit dem 10.09.2008 und für Lkw Fahrer seit dem 10.09.2009.

Was muss ich machen um die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren zu können?

Um die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren zu können, muss der Teilnehmer an einen Lehrgang von 140 Std Unterricht (je 60 min) einschließlich 10 Praxisstunden (je 60 min) teilnehmen. Nach Abschluss des Lehrganges, erfolgte eine 90 minütige theoretische  Prüfung am Wohnort der zuständigen IHK des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis sein, um den Lehrgang  der beschleunigten Grundqualifikation absolvieren zu können.

Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung, müssen die beschleunigte Grundqualifikation im Inland erwerben.

Durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95, wird die beschleunigte Grundqualifikation im Führerschein nachgewiesen.

Voraussetzungen für den Teilnehmer:

  • Führerschein Kl. B (der Erwerb der Klasse C1+C1E, C+CE oder D+DE kann auch nach der Teilnahme an der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgen)
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Prüfung auf Deutsch)


Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr:

Führerscheinklasse  C 1 / C1 E = 18 Jahre
Führerscheinklasse C / CE = 21 Jahre

Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr:

Führerscheinklasse:  D 1 / D1 E = 21 Jahre
Führerscheinklasse:  D / DE (Linienverkehr bis 50 km) = 21 Jahre
Führerscheinklasse:  D / DE = 23 Jahre

Mindestteilnehmerzahl:
8 Teilnehmer,darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.

Dauer der beschleunigten Grundqualifikation:
im berufsbegleitenden Abendkurs (innerhalb     von ca. zehn Wochen möglich)

Kosten des Seminars:
3.000 € inkl. Zertifikat, zzgl. Lehrmaterial

Prüfungskosten für IHK:
Von der örtlichen IHK abhängig

Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Güterverkehr/Personenverkehr) nach BKrFQG (Module)

Aufgeteilt in 5 Module

  1. Fahrsicherheit
  2. Eco Training
  3. Ladungssicherheit
  4. Digitales Kontrollgerät
  5. Schaltstelle Fahrer

Durch Weiterbildung immer einen Schritt voraus… Das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) verpflichtet alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von LKW und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Lkw und Busfahrer/innen müssen ab 3,5 t bzw. ab 9 Sitzplätze alle 5 Jahre eine 35 stündige Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildung kann hierbei in 5 Tagesseminare aufgeteilt werden. Dies führt zu einer Aufwertung des Berufes des Kraftfahrers, aber steigert auch gleichzeitig die Qualifikation des Berufsraftfahrers selbst. Sie benötigen also eine Auffrischung ihres 95er Eintrages in Ihrem Führerschein? Sie können alle 5 Module oder nur einzelne Module bei uns buchen. Nach Rücksprache kann ein Modul an 2 aufeinanderfolgenden Tagen, zu je 4 Stunden innerhalb der Woche absolviert werden (mind. 6 TN) oder aber alle 5 Module innerhalb einer Woche (mind. 8 TN).

Kosten für ein Tagesseminar:
90 € pro Teilnehmer, inkl. Snacks, Getränke und Zertifikat

Gefahrgut - Allgemein

Wer als Fahrzeugführender auf öffentlichen Straßen Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert, muss im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein („ADR-Schein“).

Je nach Beförderungsart (Versandstücke, lose Schüttung oder in Tanks) muss neben dem zwingend erforderlichen ADR-Basiskurs ein entsprechender Aufbaukurs (z.B. Tank) absolviert werden. Für die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen ist neben dem Basiskurs zudem ein Aufbaukurs Klasse 1 erforderlich (je nach Stoff kann zusätzlich eine Befähigung nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich sein – nicht Bestandteil unseres Angebots!)

Wir bieten Ihnen sowohl den ADR-Basiskurs als auch die Aufbaukurse Tank und Klasse 1 an.

Darüber hinaus können Sie bei uns die alle fünf Jahre erforderlichen Fortbildungs- bzw. Auffrischungsschulungen zum Verlängern Ihrer bereits vorhandenen ADR-Schulungsbescheinigung absolvieren – unabhängig vom Ausstellungsort Ihrer bisherigen Bescheinigung. Die Auffrischungsschulung kann bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Schulungsbescheinigung absolviert werden!

Die Lehrgänge entsprechen dem jeweiligen Rahmenlehrplan des DIHK und sind durch die Bergische IHK anerkannt. Bildungsgutscheine werden nicht akzeptiert.

Die Schulungen müssen jeweils spätestens 14 Tage vor Beginn bei der IHK angemeldet werden. Daher können wir Ihnen nach Absprache auch kurzfristige Schulungstermine anbieten.

Gefahrgut - ADR-Basiskurs

Zielgruppe:

Für Fahrzeugführende von kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten vorgeschriebene Grundschulung (Stückgut und lose Schüttung, außer Klassen 1 und 7). Die Schulung beinhaltet unter anderem eine praktische Feuerlöschübung sowie praktische Übungen und Demonstrationen zur Ladungssicherung, Kennzeichnung des Lkw, Abfahrtkontrolle und eine Unfalldemonstration am Lkw.

Dauer:

3 Tage

Abschluss:

Direkt im Anschluss an die Schulung erfolgt in unseren Räumlichkeiten die schriftliche Prüfung vor der Bergischen IHK (Dauer: 45 Minuten). Bei erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung zugestellt.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

Beherrschung der deutschen Sprache in Schrift und Sprache. Biometrisches Passfoto zur Erstellung der ADR-Schulungsbescheinigung.

Kosten je TN:

299,- € (gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ist die Schulung von der Umsatzsteuer befreit; Bescheinigung der Bezirksregierung liegt vor)

Zzgl. IHK-Prüfungsgebühren

Im Preis enthaltene Leistungen:

Lehrbuch, Verpflegung (Getränke und Snacks) und Parkplatz für Pkw.

Mindestteilnehmerzahl:

4

Gefahrgut - ADR-Aufbaukurs Tank

Zielgruppe:

Für Fahrzeugführende, die gefährliche Stoffe und Güter in Tanks (Tankcontainern, Batteriefahrzeugen, Tankfahrzeugen, MEGC etc.) befördern vorgeschriebene Weiterbildungsschulung. Bestandteil der Schulung ist u.a. ein Praxisanteil an einem Tankfahrzeug.

Dauer:

1,5 Tage

Abschluss:

Direkt im Anschluss erfolgt die schriftliche Prüfung vor der Bergischen IHK (Dauer: 45 Minuten). Bei erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung zugestellt.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

Gültige ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Basiskurs). Beherrschung der deutschen Sprache in Schrift und Sprache. Biometrisches Passfoto zur Erstellung der ADR-Schulungsbescheinigung.

Kosten je TN:

279,- € (gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ist die Schulung von der Umsatzsteuer befreit; Bescheinigung der Bezirksregierung liegt vor)

Zzgl. IHK-Prüfungsgebühren

Im Preis enthaltene Leistungen:

Lehrbuch, Verpflegung (Getränke und Snacks) und Parkplatz für Pkw.

Mindestteilnehmerzahl:

4

Gefahrgut - ADR-Auffrischungskurs (Fortbildungsschulung zum Erhalt der Qualifikation)

Zielgruppe:

Für Fahrzeugführende, die die Gültigkeit ihrer bereits vorhandenen ADR-Schulungsbescheinigung (fünf Jahre) um weitere fünf Jahre verlängern möchten. Der Auffrischungskurs kann bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit absolviert werden. Praktische Übungen / Demonstrationen zur Ladungssicherung, Kennzeichnung des Lkw, Abfahrtkontrolle und eine Unfalldemonstration am Lkw sind Bestandteil dieses Kurses.

Dauer:

1,5 Tage

Abschluss:

Direkt im Anschluss erfolgt die schriftliche Prüfung vor der Bergischen IHK (Dauer: 30 Minuten). Bei erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung zugestellt.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

Gültige ADR-Schulungsbescheinigung (unabhängig von den zuvor absolvierten Kursen, unabhängig vom ADR-Vertragsstaat). Beherrschung der deutschen Sprache in Schrift und Sprache. Biometrisches Passfoto.

Kosten je TN:

239,- € (gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ist die Schulung von der Umsatzsteuer befreit; Bescheinigung der Bezirksregierung liegt vor)

Zzgl. IHK-Prüfungsgebühren

Im Preis enthaltene Leistungen:

Lehrbuch, Verpflegung (Getränke und Snacks) und Parkplatz für Pkw.

Mindestteilnehmerzahl:

4

Gefahrgut - ADR-Aufbaukurs Klasse 1

Zielgruppe:

Für Fahrzeugführende, die explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff befördern vorgeschriebene Weiterbildungsschulung.

Dauer:

1 Tag

Abschluss:

Direkt im Anschluss erfolgt die schriftliche Prüfung vor der Bergischen IHK (Dauer: 30 Minuten). Bei erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung zugestellt.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

Gültige ADR-Schulungsbescheinigung (unabhängig von den zuvor absolvierten Kursen). Beherrschung der deutschen Sprache in Schrift und Sprache. Biometrisches Passfoto.

Kosten je TN:

249,- €  (gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ist die Schulung von der Umsatzsteuer befreit; Bescheinigung der Bezirksregierung liegt vor)

Zzgl. IHK-Prüfungsgebühren

Im Preis enthaltene Leistungen:

Lehrbuch, Verpflegung (Getränke und Snacks) und Parkplatz für Pkw.

Mindestteilnehmerzahl:

3

Ladungssicherung gem. VDI 2700

Beim Transport wirken durch Anfahrt-, Bremsvorgänge und in Kurven viele Kräfte auf die Ladung ein. Eine fachgerechte Ladungssicherung stellt einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar. Gemäß Handelsgesetzbuch (HBG) ist der Unternehmer eines Güterkraftverkehrs-unternehmens verantwortlich für die Sicherheit der Ladung.  Für entstandene Schäden, die durch die falsche Beladung verursacht wurden, kann der Unternehmer haftbar gemacht werden. Gemäß § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung zuständig. Verantwortlich für die betriebssichere Verladung der Ladung ist der Frachtführer. Für die verkehrssichere Verstauung der Ladung,  trägt der Fahrzeugführer (Fahrer) gem. § 23 Abs. 1 StVO die Verantwortung. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten am Ladungssicherungsprozess empfiehlt es sich, alle Beteiligten über die Vorschriften der Ladungssicherung zu informieren und das zuständige Personal der Ladungssicherung umfassend zu schulen.

Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 1 Tage

Kosten des Seminars:
250 €  pro Teilnehmer, einschließlich Frühstück und Zertifikat

ECO-Training für Nutzfahrzeuge Praxis

Als Transport- oder Beförderungsunternehmen stehen Sie durch steigende Kraftstoffpreise und strenge Umweltschutzvorschriften unter  hohem Druck. Im ECO -Training wird aufgezeigt und trainiert, wie durch wirtschaftliches Fahren sowohl Kraftstoffverbrauch, wie auch Verschleißminimierung am Fahrzeug die Kosten senken. Ihr Unternehmen profitiert hierbei durch eine Steigerung des Betriebsergebnis und somit einer besseren Konkurrenzfähigkeit gegenüber Mitbewerbern.

Mindestteilnehmerzahl: 6 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 1 Tage

Kosten des Seminars:
375 € pro Teilnehmer, inkl. Zertifikat

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Wer darf einen Gabelstapler führen? Um einen Gabelstapler führen zu dürfen, bedarf es einer gesonderten Gabelstapler-ausbildung,  mit einer theoretischen / praktischen Ausbildung und anschließender Prüfung in beiden Ausbildungsteilen. (DGUV Vorschrift 69 und Grundsatz 308-001) Um an dieser Gabelstaplerschulung jedoch teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung nach G25
  • Persönliche Eignung

 Zielgruppe:

  •  Mitarbeiter/-innen von Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig mit Gabelstaplern arbeiten sollen.

Innerhalb der Schulung werden folgende Inhalte vermittelt: Theoretischer Teil

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften (BGV D27)
  • Unfallgeschehen und dessen Vermeidung
  • Antriebsarten und deren Eigenschaften
  • Funktion und Aufbau von Flurförderzeugen
  • Funktion von Anbaugeräten und die richtige Handhabung
  • Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen
  • Umgang mit Lasten (Lastendiagram)
  • Spezielle Einsatzarten
  • Verkehrsregeln / Verkehrswege
  • Abschlussprüfung

 Praktischer Teil

  • Einweisung in das jeweilige Flurförderzeug
  • Tägliche Prüfung vor Einsatzbeginn
  • Gefahrenstellen am Flurförderzeug
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug (Lenk- und Fahrverhalten)
  • Richtiges Verlassen und abstellen des Flurförderzeug
  • Fahr- und Stapelübungen
  • Abschlussprüfung / Übergabe des Staplerschein

Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 3 Tage

Kosten des Seminars:
270 € pro Teilnehmer, inkl. Zertifikat

Jährliche Unterweisung Gabelstaplerfahrer

Unternehmer müssen Ihre Angestellten, über Gefährdungen und dessen Verhütung, die bei Ihren Tätigkeiten als Arbeitnehmer auftreten können, in regelmäßigen Abständen schulen. Mit regelmäßigem schulen ist hiermit mindestens eine jährliche Schulung gemeint. Hierzu gehören  auch Führer von Flurförderfahrzeugen. Um an dieser Gabelstaplerschulung jedoch teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Staplerschein
  • Mindestalter 18 Jahr
  • Gesundheitliche Eignung nach G25
  • Persönliche Eignung

  Zielgruppe: 

  • Fahrer von Flurförderzeugen

 Innerhalb der Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Auffrischung der rechtlichen Grundlagen
  • Spezielle Gefährdungen und Situationen in Ihrem Betrieb
  • Gefährdung des Staplerfahrers
  • Schutzvorrichtungen am Flurförderzeug
  • Mitfahren von Personen
  • Sicheres verfahren von Lasten
  • Anbauteile und deren Funktion (wenn erforderlich)
  • Ausstellung des Zertifikats

Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 3 Stunden

Kosten des Seminars:
49 € pro Teilnehmer, inkl. Zertifikat

Tachographen Schulung gem. VO (EU) Nr. 165/2014

Gem. Artikel 33 Kontrolleverordnung EU 165/2014 ist bereits seit März 2016 eine Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht des Fahrpersonals vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung der Vorschrift, drohen Güterkraftverkehrsunternehmen hohe Bußgelder. (Falsche oder Fehlbedienung des Digitalen Tachographen bis zu 30.000 €) Unternehmen die der Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht nicht nachkommen , haften auch für die Verstöße Ihrer Fahrer, auch wenn diese unwissentlich begangen wurden. Innerhalb eines Unternehmens ist der Unternehmer / Verkehrsleiter dafür verantwortlich, das jeder Fahrer des Unternehmens, bei einer Kontrolle durch BALM / Polizei, die geforderten Ausdrucke anfertigen kann. Hierbei ist es selbstverständlich das alle Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, Lenk – und Ruhezeiten korrekt eingestellt oder aber nachgetragen werden. Aufgrund der Qualifizierung des Fahrpersonals / Verkehrsleiter können hohe Bußgelder und Punkte in FAER vermieden werden.

Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 3 Stunden

Kosten des Seminars:
59 € pro Teilnehmer, inkl. Frühstück und Zertifikat

Verkehrsleiter Güterverkehr
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein bzw. wer kann Verkehrsleiter werden? Gem. Art 4 VO (EG) 1071/2009 kann zum Verkehrsleiter jede natürliche Person bestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Fachliche Eignung
  • Zuverlässigkeit

 Diese  Kernforderungen müssen vom Teilnehmer nachgewiesen werden. Über diese Kriterien hinaus, schreibt die EU weitere Kriterien vor, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind.

  • Innerhalb des Unternehmens, muss der Verkehrsleiter die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten  inne haben. Hierbei muss er über entsprechenden Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen.
  • Der Verkehrsleiter muss zu dem Unternehmen in einer echten Beziehung stehen. Dies wäre der Fall, wenn er Inhaber des Unternehmens, Angestellter, Anteilseigner oder aber mit der Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Unternehmers beauftragt wäre. Für den externen Verkehrsleiter gelten Ausnahmen
  • Der ständige Wohnsitz des Verkehrsleiter, muss sich innerhalb der EU befinden . Notwendigerweise muss sich sein Wohnsitz nicht im selbigen Mitgliedsstaat des Unternehmens befinden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Spedition aus Deutschland, einen Verkehrsleiter aus den Niederlanden für die Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellt.

Fachliche Eignung Der Verkehrsleiter bzw. Unternehmer muss zur Durchführung seiner Tätigkeiten, über fachliche Eignung verfügen. Dies kann er mit der Durchführung der Fachkundeprüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Inhaltliche Aufgaben des Verkehrsleiters Die hauptsächliche Aufgabe des Verkehrsleiters ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Da rüber hinaus gibt die Verordnung noch weitere Hinweise für externe Verkehrsleiter:

  • Kontrolle der Beförderungsverträge und Dokumente
  • Instandhaltung der Fahrzeuge
  • Kontrolle der Sicherheitsverfahren (UVV / Ladungssicherung)
  • Einsatz des Fahrpersonals (Sozialvorschriften)
  • Disposition der Ladungen

Wer benötigt einen Verkehrsleiter? Einem  Unternehmen kann trotz fehlender Fachkunde die Erlaubnis erteilt werden eine Güterkraft bzw. Personenverkehrsunternehmen zu gründen, wenn das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und den Verkehrsleiter bei der zuständigen Behörde benennt. Der externe Verkehrsleiter leitet somit die verantwortlichen Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Einem Unternehmen wird somit ermöglicht, dass die fachkundige Person selber nicht mehr im Unternehmen beschäftigt sein muss und man sich somit die Fachkunde durch externe Verkehrsleiter durchgeführt werden kann. Nach bisherigen Regelungen musste zumindest eine andere Person im Unternehmen beschäftigt sein, die über entsprechende Fachkünde verfügt, wenn der Erlaubnisinhaber selbst nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fachkunde war. Einem Verkehrsleiter ist es höchstens erlaubt 4  Unternehmen mit einer Höchstanzahl von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen innerhalb der Verkehrstätigkeiten zu betreuen.

Mindestteilnehmerzahl:  5 Teilnehmer, darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.
Dauer des Seminars: 5 Tage

Kosten des Seminars:
1.100 € pro Teilnehmer, inkl. Lehrmaterial
Prüfungskosten für IHK: Von der örtlichen IHK abhängig

Kombination Güter- und Personenverkehr
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein bzw. wer kann Verkehrsleiter werden? Gem. Art 4 VO (EG) 1071/2009 kann zum Verkehrsleiter jede natürliche Person bestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Fachliche Eignung
  • Zuverlässigkeit

Diese  Kernforderungen müssen vom Teilnehmer nachgewiesen werden. Über diese Kriterien hinaus, schreibt die EU weitere Kriterien vor, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind.

  • Innerhalb des Unternehmens, muss der Verkehrsleiter die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten  inne haben. Hierbei muss er über entsprechenden Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen.
  • Der Verkehrsleiter muss zu dem Unternehmen in einer echten Beziehung stehen. Dies wäre der Fall, wenn er Inhaber des Unternehmens, Angestellter, Anteilseigner oder aber mit der Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Unternehmers beauftragt wäre. Für den externen Verkehrsleiter gelten Ausnahmen
  • Der ständige Wohnsitz des Verkehrsleiter, muss sich innerhalb der EU befinden . Notwendigerweise muss sich sein Wohnsitz nicht im selbigen Mitgliedsstaat des Unternehmens befinden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Spedition aus Deutschland, einen Verkehrsleiter aus den Niederlanden für die Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellt.

Fachliche Eignung Der Verkehrsleiter bzw. Unternehmer muss zur Durchführung seiner Tätigkeiten, über fachliche Eignung verfügen. Dies kann er mit der Durchführung der Fachkundeprüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Inhaltliche Aufgaben des Verkehrsleiters  Die hauptsächliche Aufgabe des Verkehrsleiters ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Da rüber hinaus gibt die Verordnung noch weitere Hinweise für externe Verkehrsleiter:

  • Kontrolle der Beförderungsverträge und Dokumente
  • Instandhaltung der Fahrzeuge
  • Kontrolle der Sicherheitsverfahren (UVV / Ladungssicherung)
  • Einsatz des Fahrpersonals (Sozialvorschriften)
  • Disposition der Ladungen

Wer benötigt einen Verkehrsleiter? Einem  Unternehmen kann trotz fehlender Fachkunde die Erlaubnis erteilt werden eine Güterkraft bzw. Personenverkehrsunternehmen zu gründen, wenn das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und den Verkehrsleiter bei der zuständigen Behörde benennt. Der externe Verkehrsleiter leitet somit die verantwortlichen Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Einem Unternehmen wird somit ermöglicht, dass die fachkundige Person selber nicht mehr im Unternehmen beschäftigt sein muss und man sich somit die Fachkunde durch externe Verkehrsleiter durchgeführt werden kann. Nach bisherigen Regelungen musste zumindest eine andere Person im Unternehmen beschäftigt sein, die über entsprechende Fachkünde verfügt, wenn der Erlaubnisinhaber selbst nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fachkunde war. Einem Verkehrsleiter ist es höchstens erlaubt 4  Unternehmen mit einer Höchstanzahl von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen innerhalb der Verkehrstätigkeiten zu betreuen.

Mindestteilnehmerzahl:  5 Teilnehmer, darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.
Dauer des Seminars:  7 Tage

Kosten des Seminars:
1.500 € pro Teilnehmer, inkl. Lehrmaterial
Prüfungskosten für IHK:
Von der örtlichen IHK abhängig

Verkehrsleiter Personenverkehr
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein bzw. wer kann Verkehrsleiter werden? Gem. Art 4 VO (EG) 1071/2009 kann zum Verkehrsleiter jede natürliche Person bestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Fachliche Eignung
  • Zuverlässigkeit

Diese Kernforderungen müssen vom Teilnehmer nachgewiesen werden. Über diese Kriterien hinaus, schreibt die EU weitere Kriterien vor, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind.

  • Innerhalb des Unternehmens, muss der Verkehrsleiter die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten  inne haben. Hierbei muss er über entsprechenden Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen.
  • Der Verkehrsleiter muss zu dem Unternehmen in einer echten Beziehung stehen. Dies wäre der Fall, wenn er Inhaber des Unternehmens, Angestellter, Anteilseigner oder aber mit der Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Unternehmers beauftragt wäre. Für den externen Verkehrsleiter gelten Ausnahmen
  • Der ständige Wohnsitz des Verkehrsleiter, muss sich innerhalb der EU befinden . Notwendigerweise muss sich sein Wohnsitz nicht im selbigen Mitgliedsstaat des Unternehmens befinden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Spedition aus Deutschland, einen Verkehrsleiter aus den Niederlanden für die Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellt.

Fachliche Eignung Der Verkehrsleiter bzw. Unternehmer muss zur Durchführung seiner Tätigkeiten, über fachliche Eignung verfügen. Dies kann er mit der Durchführung der Fachkundeprüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Inhaltliche Aufgaben des Verkehrsleiters Die hauptsächliche Aufgabe des Verkehrsleiters ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Da rüber hinaus gibt die Verordnung noch weitere Hinweise für externe Verkehrsleiter:

  • Kontrolle der Beförderungsverträge und Dokumente
  • Instandhaltung der Fahrzeuge
  • Kontrolle der Sicherheitsverfahren (UVV / Ladungssicherung)
  • Einsatz des Fahrpersonals (Sozialvorschriften)
  • Disposition der Ladungen

Wer benötigt einen Verkehrsleiter? Einem Unternehmen kann trotz fehlender Fachkunde die Erlaubnis erteilt werden eine Güterkraft bzw. Personenverkehrsunternehmen zu gründen, wenn das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und den Verkehrsleiter bei der zuständigen Behörde benennt. Der externe Verkehrsleiter leitet somit die verantwortlichen Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Einem Unternehmen wird somit ermöglicht, dass die fachkundige Person selber nicht mehr im Unternehmen beschäftigt sein muss und man sich somit die Fachkunde durch externe Verkehrsleiter durchgeführt werden kann. Nach bisherigen Regelungen musste zumindest eine andere Person im Unternehmen beschäftigt sein, die über entsprechende Fachkünde verfügt, wenn der Erlaubnisinhaber selbst nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fachkunde war. Einem Verkehrsleiter ist es höchstens erlaubt 4  Unternehmen mit einer Höchstanzahl von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen innerhalb der Verkehrstätigkeiten zu betreuen.

Mindestteilnehmerzahl:  5 Teilnehmer, darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.
Dauer des Seminars:  5 Tage

Kosten des Seminars:
1.100 € pro Teilnehmer, inkl. Lehrmaterial
Prüfungskosten für IHK:
Von der örtlichen IHK abhängig

Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU)

Sie müssen eine MPU durchführen?

Negative MPU-Gutachten entstehen häufig  durch schlechte oder gar keine Vorbereitung. Um jedoch Ihre Chancen zu erhöhen, bedarf es vorab einer exakten Analyse Ihres Vorfalles und einer anschließenden seriösen Vorbereitung auf die MPU.

Sie werden durch uns gezielt auf Ihre Prüfung vorbereitet und allen Fragen der MPU beraten bzw. unterstützt.

Innerhalb der MPU Vorbereitung wird in Einzelsitzungen gemeinsam mit Ihnen ihr  Vorfall aufgearbeitet und zukünftige Präventionsmaßnahmen erarbeitet, um Rückfälle zu vermeiden.

Zum Schluss der MPU Vorbereitung erfolgt eine MPU-Simulation. Dar über hinaus erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung für die Vorbereitung auf die MPU.

Wir legen bei der MPU-Vorbereitung sehr viel Wert auf Qualität…….

Dauer pro Sitzung:
60 min.

Kosten für eine Sitzung:
100 € einschließlich Mehrwertsteuer

Kosten für Behördengänge:
90 € einschließlich Mehrwertsteuer

ÜBER MICH

Polizeibeamter des Landes NRW seit 1989

  • Siebenjährige Tätigkeit in einer Kontrollgruppe für Schwerlastverkehr (LKW/Bus)
  • Begleitung von Schwertransporten
  • Fahrlehrer aller Fahrerlaubnisklassen
  • Seminarleiter für Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)
  • Berater für verkehrstherapeutische Vorbereitung (MPU)
  • Ausbilder für ECO – Trainings
  • Ausbilder für Ladungssicherung nach VDI 2700 (Nr.246)
  • Ausbilder Flurförderfahrzeuge nach BGV D 68

Ihr Ansprechpartner in den Bereichen Transport, Logistik und Verkehr

Andre Hönen

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Dezernat 25 –Verkehr-
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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