LEISTUNGEN
- Alle Seminare und Module werden auf die aktuelle Bedarfsstruktur in Ihrem Unternehmen abgestimmt. Eine intensive Beratung und Bedarfsermittlung im Vorfeld ist für mich kein Fremdwort.
- Die Seminare können in unseren eigenen Schulungsräumen durchgeführt werden, sowie mittels Inhouse Schulungen oder in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Unternehmen, so dass für sie lange Anfahrten und somit zusätzliche Kosten entfallen. Gleichzeitig kann individueller auf Terminwünsche eingegangen werden.
- Als Lehrmaterial werden die Medien des Vogel Verlags verwendet und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
- An der Adresse der Schulungsstätte Dornaper Straße 16 – 18, stehen den Teilnehmern ausreichende Parkplatzmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung.
Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
Um im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig werden zu können, muss der Kraftfahrer eine zusätzliche Ausbildung (beschleunigte Grundqualifikation) absolvieren.
Diese Regelung gilt für Busfahrer seit dem 10.09.2008 und für Lkw Fahrer seit dem 10.09.2009.
Was muss ich machen um die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren zu können?
Um die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren zu können, muss der Teilnehmer an einen Lehrgang von 140 Std Unterricht (je 60 min) einschließlich 10 Praxisstunden (je 60 min) teilnehmen. Nach Abschluss des Lehrganges, erfolgte eine 90 minütige theoretische Prüfung am Wohnort der zuständigen IHK des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis sein, um den Lehrgang der beschleunigten Grundqualifikation absolvieren zu können.
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung, müssen die beschleunigte Grundqualifikation im Inland erwerben.
Durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95, wird die beschleunigte Grundqualifikation im Führerschein nachgewiesen.
Voraussetzungen für den Teilnehmer:
- Führerschein Kl. B (der Erwerb der Klasse C1+C1E, C+CE oder D+DE kann auch nach der Teilnahme an der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgen)
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Prüfung auf Deutsch)
Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr:
Führerscheinklasse C 1 / C1 E = 18 Jahre
Führerscheinklasse C / CE = 21 Jahre
Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr:
Führerscheinklasse: D 1 / D1 E = 21 Jahre
Führerscheinklasse: D / DE (Linienverkehr bis 50 km) = 21 Jahre
Führerscheinklasse: D / DE = 23 Jahre
Mindestteilnehmerzahl:
8 Teilnehmer,darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.
Dauer der beschleunigten Grundqualifikation:
im berufsbegleitenden Abendkurs (innerhalb von ca. zehn Wochen möglich)
Kosten des Seminars:
2700 € inkl. Lehrmaterial und Zertifikat
Prüfungskosten für IHK:
Von der örtlichen IHK abhängig
Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Güterverkehr/Personenverkehr) nach BKrFQG
- Fahrsicherheit
- Eco Training
- Ladungssicherheit
- Digitales Kontrollgerät
- Schaltstelle Fahrer
Durch Weiterbildung immer einen Schritt voraus… Das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) verpflichtet alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von LKW und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Lkw und Busfahrer/innen müssen ab 3,5 t bzw. ab 9 Sitzplätze alle 5 Jahre eine 35 stündige Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildung kann hierbei in 5 Tagesseminare aufgeteilt werden. Dies führt zu einer Aufwertung des Berufes des Kraftfahrers, aber steigert auch gleichzeitig die Qualifikation des Berufsraftfahrers selbst. Sie benötigen also eine Auffrischung ihres 95er Eintrages in Ihrem Führerschein? Sie können alle 5 Module oder nur einzelne Module bei uns buchen. Nach Rücksprache kann ein Modul an 2 aufeinanderfolgenden Tagen, zu je 4 Stunden innerhalb der Woche absolviert werden (mind. 6 TN) oder aber alle 5 Module innerhalb einer Woche (mind. 8 TN).
Kosten für ein Tagesseminar:
80 € pro Teilnehmer, inkl. Frühstück, Mittagsessen, Getränke und Zertifikat
Kosten für ein 2 Tagesseminar (zu je 4 Std):
85 € pro Teilnehmer, inkl. Getränke und Zertifikat.
Ladungssicherung gem. VDI 2700
Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 1 Tage
Kosten des Seminars:
220 € pro Teilnehmer, einschließlich Frühstück und Zertifikat
ECO-Training für Nutzfahrzeuge Praxis
Mindestteilnehmerzahl: 6 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 1 Tage
Kosten des Seminars:
375 € pro Teilnehmer, inkl. Zertifikat
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung nach G25
- Persönliche Eignung
Zielgruppe:
- Mitarbeiter/-innen von Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig mit Gabelstaplern arbeiten sollen.
Innerhalb der Schulung werden folgende Inhalte vermittelt: Theoretischer Teil
- Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften (BGV D27)
- Unfallgeschehen und dessen Vermeidung
- Antriebsarten und deren Eigenschaften
- Funktion und Aufbau von Flurförderzeugen
- Funktion von Anbaugeräten und die richtige Handhabung
- Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen
- Umgang mit Lasten (Lastendiagram)
- Spezielle Einsatzarten
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Abschlussprüfung
Praktischer Teil
- Einweisung in das jeweilige Flurförderzeug
- Tägliche Prüfung vor Einsatzbeginn
- Gefahrenstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug (Lenk- und Fahrverhalten)
- Richtiges Verlassen und abstellen des Flurförderzeug
- Fahr- und Stapelübungen
- Abschlussprüfung / Übergabe des Staplerschein
Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 3 Tage
Kosten des Seminars:
270 € pro Teilnehmer, inkl. Zertifikat
Jährliche Unterweisung Gabelstaplerfahrer
- Staplerschein
- Mindestalter 18 Jahr
- Gesundheitliche Eignung nach G25
- Persönliche Eignung
Zielgruppe:
- Fahrer von Flurförderzeugen
Innerhalb der Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:
- Auffrischung der rechtlichen Grundlagen
- Spezielle Gefährdungen und Situationen in Ihrem Betrieb
- Gefährdung des Staplerfahrers
- Schutzvorrichtungen am Flurförderzeug
- Mitfahren von Personen
- Sicheres verfahren von Lasten
- Anbauteile und deren Funktion (wenn erforderlich)
- Ausstellung des Zertifikats
Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 3 Stunden
Kosten des Seminars:
40 € pro Teilnehmer, inkl. Zertifikat
Tachographen Schulung gem. VO (EU) Nr. 165/2014
Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer
Dauer des Seminars: 3 Stunden
Kosten des Seminars:
59 € pro Teilnehmer, inkl. Frühstück und Zertifikat
Verkehrsleiter Güterverkehr
- Fachliche Eignung
- Zuverlässigkeit
Diese Kernforderungen müssen vom Teilnehmer nachgewiesen werden. Über diese Kriterien hinaus, schreibt die EU weitere Kriterien vor, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind.
- Innerhalb des Unternehmens, muss der Verkehrsleiter die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten inne haben. Hierbei muss er über entsprechenden Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen.
- Der Verkehrsleiter muss zu dem Unternehmen in einer echten Beziehung stehen. Dies wäre der Fall, wenn er Inhaber des Unternehmens, Angestellter, Anteilseigner oder aber mit der Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Unternehmers beauftragt wäre. Für den externen Verkehrsleiter gelten Ausnahmen
- Der ständige Wohnsitz des Verkehrsleiter, muss sich innerhalb der EU befinden . Notwendigerweise muss sich sein Wohnsitz nicht im selbigen Mitgliedsstaat des Unternehmens befinden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Spedition aus Deutschland, einen Verkehrsleiter aus den Niederlanden für die Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellt.
Fachliche Eignung Der Verkehrsleiter bzw. Unternehmer muss zur Durchführung seiner Tätigkeiten, über fachliche Eignung verfügen. Dies kann er mit der Durchführung der Fachkundeprüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Inhaltliche Aufgaben des Verkehrsleiters Die hauptsächliche Aufgabe des Verkehrsleiters ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Da rüber hinaus gibt die Verordnung noch weitere Hinweise für externe Verkehrsleiter:
- Kontrolle der Beförderungsverträge und Dokumente
- Instandhaltung der Fahrzeuge
- Kontrolle der Sicherheitsverfahren (UVV / Ladungssicherung)
- Einsatz des Fahrpersonals (Sozialvorschriften)
- Disposition der Ladungen
Wer benötigt einen Verkehrsleiter? Einem Unternehmen kann trotz fehlender Fachkunde die Erlaubnis erteilt werden eine Güterkraft bzw. Personenverkehrsunternehmen zu gründen, wenn das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und den Verkehrsleiter bei der zuständigen Behörde benennt. Der externe Verkehrsleiter leitet somit die verantwortlichen Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Einem Unternehmen wird somit ermöglicht, dass die fachkundige Person selber nicht mehr im Unternehmen beschäftigt sein muss und man sich somit die Fachkunde durch externe Verkehrsleiter durchgeführt werden kann. Nach bisherigen Regelungen musste zumindest eine andere Person im Unternehmen beschäftigt sein, die über entsprechende Fachkünde verfügt, wenn der Erlaubnisinhaber selbst nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fachkunde war. Einem Verkehrsleiter ist es höchstens erlaubt 4 Unternehmen mit einer Höchstanzahl von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen innerhalb der Verkehrstätigkeiten zu betreuen.
Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer, darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.
Dauer des Seminars: 5 Tage
Kosten des Seminars:
1.100 € pro Teilnehmer, inkl. Lehrmaterial
Prüfungskosten für IHK: Von der örtlichen IHK abhängig
Kombination Güter- und Personenverkehr
- Fachliche Eignung
- Zuverlässigkeit
Diese Kernforderungen müssen vom Teilnehmer nachgewiesen werden. Über diese Kriterien hinaus, schreibt die EU weitere Kriterien vor, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind.
- Innerhalb des Unternehmens, muss der Verkehrsleiter die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten inne haben. Hierbei muss er über entsprechenden Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen.
- Der Verkehrsleiter muss zu dem Unternehmen in einer echten Beziehung stehen. Dies wäre der Fall, wenn er Inhaber des Unternehmens, Angestellter, Anteilseigner oder aber mit der Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Unternehmers beauftragt wäre. Für den externen Verkehrsleiter gelten Ausnahmen
- Der ständige Wohnsitz des Verkehrsleiter, muss sich innerhalb der EU befinden . Notwendigerweise muss sich sein Wohnsitz nicht im selbigen Mitgliedsstaat des Unternehmens befinden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Spedition aus Deutschland, einen Verkehrsleiter aus den Niederlanden für die Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellt.
Fachliche Eignung Der Verkehrsleiter bzw. Unternehmer muss zur Durchführung seiner Tätigkeiten, über fachliche Eignung verfügen. Dies kann er mit der Durchführung der Fachkundeprüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Inhaltliche Aufgaben des Verkehrsleiters Die hauptsächliche Aufgabe des Verkehrsleiters ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Da rüber hinaus gibt die Verordnung noch weitere Hinweise für externe Verkehrsleiter:
- Kontrolle der Beförderungsverträge und Dokumente
- Instandhaltung der Fahrzeuge
- Kontrolle der Sicherheitsverfahren (UVV / Ladungssicherung)
- Einsatz des Fahrpersonals (Sozialvorschriften)
- Disposition der Ladungen
Wer benötigt einen Verkehrsleiter? Einem Unternehmen kann trotz fehlender Fachkunde die Erlaubnis erteilt werden eine Güterkraft bzw. Personenverkehrsunternehmen zu gründen, wenn das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und den Verkehrsleiter bei der zuständigen Behörde benennt. Der externe Verkehrsleiter leitet somit die verantwortlichen Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Einem Unternehmen wird somit ermöglicht, dass die fachkundige Person selber nicht mehr im Unternehmen beschäftigt sein muss und man sich somit die Fachkunde durch externe Verkehrsleiter durchgeführt werden kann. Nach bisherigen Regelungen musste zumindest eine andere Person im Unternehmen beschäftigt sein, die über entsprechende Fachkünde verfügt, wenn der Erlaubnisinhaber selbst nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fachkunde war. Einem Verkehrsleiter ist es höchstens erlaubt 4 Unternehmen mit einer Höchstanzahl von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen innerhalb der Verkehrstätigkeiten zu betreuen.
Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer, darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.
Dauer des Seminars: 7 Tage
Kosten des Seminars:
1.500 € pro Teilnehmer, inkl. Lehrmaterial
Prüfungskosten für IHK:
Von der örtlichen IHK abhängig
Verkehrsleiter Personenverkehr
- Fachliche Eignung
- Zuverlässigkeit
Diese Kernforderungen müssen vom Teilnehmer nachgewiesen werden. Über diese Kriterien hinaus, schreibt die EU weitere Kriterien vor, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind.
- Innerhalb des Unternehmens, muss der Verkehrsleiter die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten inne haben. Hierbei muss er über entsprechenden Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen.
- Der Verkehrsleiter muss zu dem Unternehmen in einer echten Beziehung stehen. Dies wäre der Fall, wenn er Inhaber des Unternehmens, Angestellter, Anteilseigner oder aber mit der Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Unternehmers beauftragt wäre. Für den externen Verkehrsleiter gelten Ausnahmen
- Der ständige Wohnsitz des Verkehrsleiter, muss sich innerhalb der EU befinden . Notwendigerweise muss sich sein Wohnsitz nicht im selbigen Mitgliedsstaat des Unternehmens befinden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Spedition aus Deutschland, einen Verkehrsleiter aus den Niederlanden für die Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellt.
Fachliche Eignung Der Verkehrsleiter bzw. Unternehmer muss zur Durchführung seiner Tätigkeiten, über fachliche Eignung verfügen. Dies kann er mit der Durchführung der Fachkundeprüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Inhaltliche Aufgaben des Verkehrsleiters Die hauptsächliche Aufgabe des Verkehrsleiters ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Da rüber hinaus gibt die Verordnung noch weitere Hinweise für externe Verkehrsleiter:
- Kontrolle der Beförderungsverträge und Dokumente
- Instandhaltung der Fahrzeuge
- Kontrolle der Sicherheitsverfahren (UVV / Ladungssicherung)
- Einsatz des Fahrpersonals (Sozialvorschriften)
- Disposition der Ladungen
Wer benötigt einen Verkehrsleiter? Einem Unternehmen kann trotz fehlender Fachkunde die Erlaubnis erteilt werden eine Güterkraft bzw. Personenverkehrsunternehmen zu gründen, wenn das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und den Verkehrsleiter bei der zuständigen Behörde benennt. Der externe Verkehrsleiter leitet somit die verantwortlichen Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Einem Unternehmen wird somit ermöglicht, dass die fachkundige Person selber nicht mehr im Unternehmen beschäftigt sein muss und man sich somit die Fachkunde durch externe Verkehrsleiter durchgeführt werden kann. Nach bisherigen Regelungen musste zumindest eine andere Person im Unternehmen beschäftigt sein, die über entsprechende Fachkünde verfügt, wenn der Erlaubnisinhaber selbst nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fachkunde war. Einem Verkehrsleiter ist es höchstens erlaubt 4 Unternehmen mit einer Höchstanzahl von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen innerhalb der Verkehrstätigkeiten zu betreuen.
Mindestteilnehmerzahl: 5 Teilnehmer, darunter behalten wir uns die Absage des Kurses bis zu 3 Tage vor Kursbeginn vor. Preis- & Terminänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten.
Dauer des Seminars: 5 Tage
Kosten des Seminars:
1.100 € pro Teilnehmer, inkl. Lehrmaterial
Prüfungskosten für IHK:
Von der örtlichen IHK abhängig
Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU)
Negative MPU-Gutachten entstehen häufig durch schlechte oder gar keine Vorbereitung. Um jedoch Ihre Chancen zu erhöhen, bedarf es vorab einer exakten Analyse Ihres Vorfalles und einer anschließenden seriösen Vorbereitung auf die MPU.
Sie werden durch uns gezielt auf Ihre Prüfung vorbereitet und allen Fragen der MPU beraten bzw. unterstützt.
Innerhalb der MPU Vorbereitung wird in Einzelsitzungen gemeinsam mit Ihnen ihr Vorfall aufgearbeitet und zukünftige Präventionsmaßnahmen erarbeitet, um Rückfälle zu vermeiden.
Zum Schluss der MPU Vorbereitung erfolgt eine MPU-Simulation. Dar über hinaus erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung für die Vorbereitung auf die MPU.
Wir legen bei der MPU-Vorbereitung sehr viel Wert auf Qualität…….
Dauer pro Sitzung:
60 min.
Kosten für eine Sitzung:
100 € einschließlich Mehrwertsteuer
Kosten für Behördengänge:
75 € einschließlich Mehrwertsteuer
ÜBER MICH
Polizeibeamter des Landes NRW seit 1989
- Siebenjährige Tätigkeit in einer Kontrollgruppe für Schwerlastverkehr (LKW/Bus)
- Begleitung von Schwertransporten
- Fahrlehrer aller Fahrerlaubnisklassen
- Seminarleiter für Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)
- Berater für verkehrstherapeutische Vorbereitung (MPU)
- Ausbilder für ECO – Trainings
- Ausbilder für Ladungssicherung nach VDI 2700 (Nr.246)
- Ausbilder Flurförderfahrzeuge nach BGV D 68
Ihr Ansprechpartner in den Bereichen Transport, Logistik und Verkehr
KONTAKT
Andre Hönen
Dornaper Straße 16-18, Haus 2
42327 Wuppertal
Mobil: 0152 – 29 27 53 60
IMPRESSUM
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
BKFtraining24 Andre Hönen
Dornaper Straße 16 – 18
Haus 2
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E-Mail: info@bkftraining24.de
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Bezirksregierung Düsseldorf
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Am Bonneshof 35
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Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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